Bis Ende Januar 2024 können Anträge bei der LAG-Geschäftsstelle im Jagdschloss in Karlsbrunn eingereicht werden. Dies gilt sowohl für LEADER-Vorhaben als auch für Kleinprojekte (bis 20.000 Euro förderfähige Gesamtprojektkosten), die über das GAK-Regionalbudget gefördert werden können.
Im aktuellen 13. LEADER-Aufruf können Projektanträge zu allen Handlungsfeldern der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG Warndt-Saargau eingereicht werden. Ein Budget in Höhe von 300.000 Euro steht zur Verfügung. Die Antragsunterlagen sind auf der vereinseigenen Website unter https://www.warndt-saargau.eu/downloads eingestellt. Informationen zur aktuellen Strategie sind unter https://www.warndt-saargau.eu/strategie ebenfalls auf der Website zu finden.
Förderfähige Kleinprojekte für das GAK-Regionalbudget müssen zu Verbesserungen in den Ortschaften der LEADER-Förderregion Warndt-Saargau beitragen. Beispielsweise können die Gestaltung kleiner, innerörtlicher Freiflächen, Wege, Plätze und Ortseingänge, Maßnahmen zur Dorfverschönerung, kleinere Bau- & Sanierungsmaßnahmen für Gemeinschaftsinfrastruktur sowie die Sanierung kulturellen Erbes (Wegekreuze, Denkmäler, ...) und auch kleinere Projekte der Freizeit-/Tourismusinfrastruktur (z.B. Erneuerung Themenweg) gefördert werden. Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten, Veranstaltungen, Ersatzbeschaffungen und Reparaturen, kommunale Pflichtaufgaben, Ausgleichsleistungen oder die Umsetzung von Bauauflagen.
Ein vollständiger Antrag besteht aus dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular, einer ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsübersicht, der Projektbeschreibung sowie ggfls. der Aufstellung der veranschlagten Eigenarbeitsleistungen. Die dargestellten Projektkosten sind in Form einer unverbindlichen Preisanfrage oder eines Kostenangebots zu belegen und den Antragsunterlagen beizufügen. Die Antragsformulare sind auf der LAG-Website unter https://www.warndt-saargau.eu/Regionalbudget abrufbar.
Erst nach Erhalt der Zuwendungsmitteilung darf mit der Maßnahme begonnen werden, darüber hinaus muss sie von den Projektträgern vorfinanziert werden. Die Förderquote kann bis zu 80 % betragen, ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung ist jedoch ausgeschlossen. Die Kleinprojekte müssen bis Ende November 2024 abgeschlossen werden. Der aktuelle Projektaufruf steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage durch das saarländische Umweltministerium.
Die LEADER-Regionalmanagerinnen informieren gerne bei Fragen zur LEADER-Förderung, zum GAK-Regionalbudget oder zur Antragsstellung. Eine Kontaktaufnahme mit der LAG-Geschäftsstelle ist vor der Antragsstellung erforderlich. Anke Klein-Brauer und Britta Marekfia sind bei der LAG-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 06809 9977315 oder per Mail unter info@warndt-saargau.eu erreichbar.
Das GAK-Regionalbudget der LAG Warndt-Saargau e.V. wird aus Mitteln des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), des saarländischen Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie der LAG Warndt-Saargau e.V. finanziert.
Die Lokale Aktionsgruppe Warndt-Saargau e.V. ist als LEADER-LAG der ELER-Förderperiode 2023 – 2027 anerkannt und wird aus Mitteln der Europäischen Union (75%) und des Saarlandes gefördert.