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2. Aufruf für Kleinprojekte startet am 01. Mai

Anke Klein-Brauer • 1. Mai 2023

Das Entscheidungsgremium tagt am 15. Juni 2023

Ab dem 1. Mai können sich Projektträger um Fördermittel aus dem GAK-Regionalbudget 2023 der LAG Warndt-Saargau e.V. bewerben. Es sind noch Restmittel in Höhe von ca. 21.000 Euro zur Förderung von sog. „Kleinprojekten“ vorhanden. 
Bis zum 31. Mai 2023 können Zuwendungsanträge für Kleinprojekte bis 20.000 Euro bei der LAG-Geschäftsstelle im Jagdschloss Karlsbrunn in Großrosseln eingereicht werden, die Entscheidungsgremiumssitzung findet am 15.06.2023 statt. Die LAG Warndt-Saargau e.V. fördert Kleinprojekte über das GAK-Regionalbudget. Eine Zuwendung der Fördermittel kann nur gewährt werden, wenn die Maßnahme bis Ende des Jahres 2023 abgeschlossen und abgerechnet werden kann. 
Förderfähige Kleinprojekte müssen zu Verbesserungen in den Ortschaften der LEADER-Förderregion Warndt-Saargau beitragen. Es geht dabei um Investitionen im Rahmen der Dorfentwicklung, zur Verbesserung der Grundversorgung auf dem Land sowie auch der (touristischen) Infrastruktur. Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten, Veranstaltungen, Ersatzbeschaffungen und Reparaturen, kommunale Pflichtaufgaben, Ausgleichsleistungen oder die Umsetzung von Bauauflagen. 
Die neue LEADER-Strategie mit neuen Zielen und thematischen Schwerpunkten kann über die Vereinswebsite der LAG Warndt-Saargau e.V. abgerufen werden unter https://www.warndt-saargau.eu/foerderperiode2023-2027. Im Vorfeld der Antragstellung ist seitens der Projektträger zu prüfen, ob die geplante Maßnahme den Entwicklungszielen der LEADER-Strategie entspricht, die Maßnahme sozusagen einen Beitrag zur Entwicklung der LEADER-Region Warndt-Saargau leisten kann. 
Ein vollständiger Antrag besteht aus dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular, einer ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie einer Projektbeschreibung. Auch Belege für die dargestellten Projektkosten in Form von unverbindlichen Preisanfragen oder Kostenangeboten sind den Antragsunterlagen beizulegen. Die Antragsformulare sind ebenfalls auf der Website der LAG Warndt-Saargau e.V. zum Herunterladen eingestellt, jedoch unter https://www.warndt-saargau.eu/Regionalbudget
Erst nach Erhalt der Zuwendungsmitteilung darf mit der Maßnahme begonnen werden, darüber hinaus muss sie von den Projektträgern vorfinanziert werden. Die Förderquote kann bis zu 80 % betragen, ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung ist jedoch 
ausgeschlossen. Die Fördermaßnahmen müssen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. 
Seit 2019 nimmt die LAG Warndt-Saargau e.V. an dem Regionalbudget teil und hat in den Jahren 2019 – 2022 bereits mehr als 54 Kleinprojekte gefördert. 
Die LEADER-Regionalmanagerinnen informieren gerne bei Fragen zum Zuwendungsantrag, Anke Klein-Brauer und Britta Marekfia sind bei der LAG-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 06809 7020160 oder per Mail unter info@warndt-saargau.eu erreichbar. 
Das Regionalbudget ist Bestandteil des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung und wird aus sogenannten „GAK-Mitteln“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums (54%), des saarländischen Umweltministeriums (36%) und der LAG finanziert. GAK steht für Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Das Hauptinstrument der nationalen Agrarstrukturförderung in Deutschland bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern vieler Länderprogramme.
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